Herr Bertling.

Musik. Politik. Dinge.

RSS-Feed

BigBrotherAward 2009 geht an Ursula von der Leyen

Wie zu erwarten war, erhält Ursula von der Leyen, Bun­des­mi­nis­terin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Big­Bro­the­rA­ward 2009. Da ich der Mei­nung bin, dass die Ver­lei­hung & auch die Lau­datio Ver­brei­tung finden sollen:  Alvar Freudes Lau­datio im Wortlaut:

Der Big­Bro­the­rA­ward 2009 in der Kate­gorie „Politik“ geht an

Dr. Ursula Ger­trud von der Leyen,
Bun­des­mi­nis­terin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Sie hat inner­halb der letzten zwölf Monate ein System zur Inhalts­kon­trolle im Internet vor­an­ge­trieben, das zu einer Technik von orwell­schen Aus­maßen her­an­wachsen kann. Dazu und für ihren per­sön­li­chen Wahl­kampf benutzte sie das Leid sexuell miss­brauchter Kinder, ohne tat­säch­lich irgend­etwas gegen Miss­brauch zu unternehmen.

Kaum ein Thema ließ in den ver­gan­genen Monaten die Emo­tionen so hoch­ko­chen wie die Pläne Ursula von der Leyens, den Zugang zu bestimmten Inhalten im Internet zu blo­ckieren. Damit wollte sie die Dar­stel­lung sexu­ellen Miss­brauchs von Kin­dern unter­binden. Ein hehres Ziel, wie könnte man schon dagegen sein?

Es gibt zwei Gründe, aus denen man dagegen sein muss.

Ers­tens: Die Sperren sind für die erklärten Ziele, Kinder vor sexu­ellem Miss­brauch zu schützen und die Ver­brei­tung ent­spre­chender Dar­stel­lungen zu ver­min­dern, nicht nur untaug­lich, son­dern sogar kon­tra­pro­duktiv. Gleich­zeitig gäbe es bes­sere und wirk­sa­mere Methoden, die frei­lich im Wahl­kampf nicht so viel Auf­merk­sam­keit erzeugen.

Zwei­tens: Die Sperren eta­blieren eine tech­ni­sche Infra­struktur zur Internet-Zensur, die in der Lage ist, belie­bige Inhalte zu kon­trol­lieren und blo­ckieren. Es ent­stünde ein all­ge­gen­wär­tiges Über­wa­chungs­in­stru­ment. Dies greift nicht nur in unsere freiheitlich-demokratischen Grund­rechte ein, son­dern ist auch ein erster Schritt der Politik, sich den vir­tu­ellen Raum Internet zu unterwerfen.

Aber schauen wir kurz zurück.

Ende November ver­gan­genen Jahres fand in Rio de Janeiro der 3. Welt­kon­gress gegen sexu­elle Aus­beu­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen statt. Im Vor­feld wurde von ver­schie­denen Orga­ni­sa­tionen ein umfang­rei­cher For­de­rungs­ka­talog prä­sen­tiert. Aus diesem Katalog hat sich Ursula von der Leyen einen Punkt her­aus­ge­pickt: die Blo­ckade von Web­seiten mit einem pla­ka­tiven Stopp-Schild. Dabei werden die Inhalte nicht ent­fernt. Sie werden nur ver­steckt. So wenig, wie ich ver­schwinde, wenn mir jemand ein Stopp-Schild vors Gesicht hält, genauso wenig ver­schwinden Web­seiten auf diese Weise.

Wochen­lang zog nun Ursula von der Leyen von Wahl­kampf­auf­tritt zu Wahl­kampf­auf­tritt und berich­tete von unfass­baren Taten, denen im Internet jeder ein­fach zusehen könne. Ein emo­tio­nales Thema, das alle bewegt. Und als selbst­er­nannte Heils­brin­gerin hat sie die ver­meint­liche Lösung: Internet-Blockaden. Doch von ihren Begrün­dungen für diese Maß­nahme hält kaum etwas einer Über­prü­fung stand: nicht die angeb­li­chen Mil­li­ar­den­um­sätze, nicht die offene Zugäng­lich­keit für jeder­mann und vor allem nicht die Wirk­sam­keit der Stopp­schilder, die sie als Maß­nahme gegen den Miss­brauch anpreist. Die Bun­des­re­gie­rung musste in einer Stel­lung­nahme ein­räumen, keine genauen Kennt­nisse über den gesamten The­men­be­reich zu haben. Nicht über die Ver­brei­tungs­wege, die Ursprungs­länder oder die Umsätze beim oft zitierten mas­sen­haften kom­mer­zi­ellen Vertrieb.

So behaup­tete die Minis­terin, Kin­der­por­no­grafie im Internet werde bei­spiels­weise aus Indien ver­breitet, sei dort nicht ver­boten und man könne daher dort auch nicht dagegen vor­gehen – des­halb bliebe nur die Blo­ckade in Deutsch­land. Hier musste sie wenige Tage später nach Pro­testen Indiens zurück­ru­dern, denn Kin­der­por­no­grafie ist in Indien schon lange ver­boten. Nun behauptet sie, ent­spre­chende Bilder und Videos würden ohne Mög­lich­keiten der Rechts­durch­set­zung über irgend­welche Bana­nen­re­pu­bliken ver­breitet, die so genannten „failed states“. Dass dies falsch ist, die ein­schlä­gigen Server mehr­heit­lich in den USA und West­eu­ropa ein­schließ­lich Deutsch­land stehen und in „failed states“ kein ein­ziger, ficht sie dabei nicht an.

Die Ent­fer­nung der Inhalte wäre also mög­lich, Ursula von der Leyen ver­steckt sie aber lieber not­dürftig. Sie ist somit die­je­nige, die weiter die Ver­brei­tung von Dar­stel­lungen sexu­ellen Miss­brauchs von Kin­dern duldet. Sie ist die­je­nige, die nicht ein­schreitet. Sie tut nichts, son­dern hält ledig­lich einen Vor­hang davor und lässt die Täter weiter agieren. Und sie benutzt das Leid der Kinder – für ihren Wahl­kampf und zur Errich­tung einer all­ge­meinen Internet-Zensur– und Kontroll-Infrastruktur.

Jetzt könnte man sagen: In der Politik wird eben auch mal pla­kativ mit Sym­bolen gespielt, das ist in Wahl­kampf­zeiten kaum zu ver­meiden. Nicht zuletzt hat Wolf­gang Schäuble letzte Woche zuge­geben, dass es primär um Wahl­kampf ging.

Doch der ent­schei­dende Punkt für unsere Kritik an den Sperr­plänen ist nicht einmal, dass sie wir­kungslos sind oder dass mit ihnen auf popu­lis­ti­sche Art Stim­men­fang betrieben wird.

Das Ent­schei­dende und wirk­lich gefähr­liche sind die Neben­wir­kungen. Das BKA soll geheime Sperr­listen führen, die keiner rechts­staat­li­chen Kon­trolle unter­worfen sind. Die Exe­ku­tive bestimmt, was auf einer Ver­bots­liste steht, die Liste wird geheim gehalten und eine Kon­trolle durch die Judi­ka­tive findet nicht statt. Im Gesetz ist zwar ein Gre­mium vor­ge­sehen, das die Listen nach­träg­lich kon­trol­lieren soll. Aber dieses Gre­mium wird kaum in jedem Ein­zel­fall prüfen können, ob das BKA alle anderen Maß­nahmen aus­ge­schöpft hat oder im Land des Anbie­ters keine Löschung durch­setzbar ist, ob also die im Gesetz ver­langte Bedin­gung erfüllt ist, um einen Sper­rein­trag in die Liste aufzunehmen.

Für die Blo­ckaden müssen die Internet-Zugangsanbieter eine tech­ni­sche Infra­struktur auf­bauen, die zur Kon­trolle belie­biger Inhalte genutzt werden kann. Die unter­schied­li­chen Inter­es­sen­gruppen stehen schon seit Jahren Schlange: Sie möchten extre­mis­ti­sche poli­ti­sche oder reli­giöse Mei­nungen, Glücks­spiele, Com­pu­ter­spiele, angeb­liche oder tat­säch­liche Urheber– und Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zungen blo­ckieren – und das ist erst der Anfang.

Des­halb geht es bei diesem Gesetz nicht nur um Kin­der­por­no­grafie, son­dern um viel Grund­sätz­li­cheres: Darf ein demo­kra­ti­scher Staat kon­trol­lieren, was die Bevöl­ke­rung lesen kann? Darf ein demo­kra­ti­scher Staat eine Infra­struktur zur Inhalts­kon­trolle ein­richten und so den ersten Schritt zu einer umfas­senden Zensur gehen?

Artikel 5 unseres Grund­ge­setzes defi­niert nicht nur die Mei­nungs­frei­heit. Er besagt auch, dass jeder das Recht hat, sich aus allen öffent­li­chen Quellen unge­hin­dert zu unter­richten. Dies ist ein wesent­li­ches Grund­recht in einer frei­heit­li­chen Demo­kratie und schließt auch das Recht ein, Inhalte zu rezi­pieren, deren Ver­brei­tung nach unserer Rechts­ord­nung ver­boten ist. Eine staat­liche Inhalts­kon­trolle steht dem dia­me­tral entgegen.

Wenn wir mit der Mei­nungs– und Rezi­pi­en­ten­frei­heit gegen Inter­net­sperren argu­men­tieren, wird oft gefragt, ob diese Grund­rechte denn auch für Kin­der­por­no­grafie gelten sollen. Aber diese Frage stellt sich nicht. Kin­der­por­no­grafie ist ein Ver­bre­chen. Sie ist welt­weit geächtet und kann welt­weit bekämpft werden. Und genau das muss getan werden, näm­lich echte Ver­bre­chens­be­kämp­fung, anstatt Inter­net­seiten mit einem Schild zu ver­sehen, an dem wir nicht vor­bei­laufen sollen und es doch pro­blemlos könnten.

Ursula von der Leyen beginnt mit der Demon­tage eines Mediums, das Ber­tolt Brechts Radio­theorie Wirk­lich­keit werden lässt: Seine Vision war, „den Zuhörer nicht nur hören, son­dern auch spre­chen zu machen“. Die Netz­sperren wenden sich gegen eine solche offene Kom­mu­ni­ka­tion, sie instal­lieren eine all­ge­meine Inhalts­kon­trolle. Es geht um mehr als allein um Zensur. Es geht darum, wie wir mit der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­sell­schaft umgehen. Kann der Staat akzep­tieren, dass er nicht alles kon­trol­lieren darf, auch wenn er tech­nisch dazu in der Lage wäre? Die Unter­hal­tung in allen Bussen, in allen Parks oder in allen Schlaf­zim­mern der Welt kann nur schwer kon­trol­liert oder gar unter­bunden werden. Bei der Unter­hal­tung im Internet ist dies mög­lich. Die Technik, die für effek­tive Internet-Sperren nötig ist, kann auch dafür genutzt werden.

Bisher galt nach den Erfah­rungen aus der Nazi-Zeit das Tabu: Der Staat mani­pu­liert nicht, was der Bürger rezi­piert. Er erschafft keine Feind­sen­der­ver­bote. Ursula von der Leyen bricht dieses Ver­trau­ens­ver­hältnis. Und wofür? Für Wahlkampf-Propaganda.

Noch eine Anmer­kung zum Schluss: nach den neusten Ergeb­nissen der Koali­ti­ons­ver­hand­lung zwi­schen Union und FDP soll das Gesetz zwar in Kraft treten, aber vor­erst nicht umge­setzt werden. Dies ist kein Ver­dienst von Frau von der Leyen, und die Gefahr ist nicht gebannt, son­dern nur ver­schoben. Ursula von der Leyen hat den Big Bro­ther Award 2009 red­lich ver­dient. Daher:

Herz­li­chen Glück­wunsch, Dr. Ursula von der Leyen!

(Ori­gi­nal­text aus Alvar Freudes Blog)

17.10.09

Politik